Gründer mit ausländischer Staatsangehörigkeit sind in Bayern herzlich willkommen! Gründungen von Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit machen im deutschen Gewerbe bereits über 40 Prozent aller Gründungen in Deutschland aus. Alle Unterstützungsangebote im Gründerland Bayern stehen grundsätzlich auch internationalen Gründern offen. Allerdings kann es – je nach deinen persönlichen Umständen – einige Besonderheiten geben. Deshalb ist es wichtig, dass du die speziellen Anforderungen kennst und dich gut vorbereitest.
Das Existenzgründungsportal (Externer Link) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) stellt die meisten wichtigen Informationen zum Thema Gründung auch in englischer, französischer, italienischer, russischer und türkischer Sprache zur Verfügung.
Bürger aus den EU-Mitgliedsstaaten und den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie der Schweiz benötigen dabei keine besondere Aufenthaltserlaubnis, wenn sie sich in Deutschland selbstständig machen und gründen wollen. Denn für sie gelten Freizügigkeit und Gewerbefreiheit.
Kommst du aus einem Land, das kein Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ist und bist auch kein Schweizer Staatsbürger? Dann benötigst du zur Ausübung einer Selbständigkeit einen besonderen Aufenthaltstitel (Externer Link) , der dir erlaubt in Deutschland eine selbständige Tätigkeit auszuüben. Wie du den Antrag bei der Ausländerbehörde für eine Aufenthaltserlaubnis oder für eine Erweiterung deines jetzigen Aufenthaltstitels stellst, dabei unterstützen dich die Industrie- und Handelskammern (IHK) oder Handwerkskammern (HWK) sowie spezialisierte Beratungseinrichtungen für Existenzgründungen internationaler Bürger. Die Berater hier helfen dir z. B. festzustellen, welche Formalitäten du erledigen musst und welches Know-how du dir noch aneignen solltest.
Für die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit in Deutschland kann auch wichtig sein, ob ein ausländischer Berufsabschluss in Deutschland anerkannt wird. Die Vielfalt der beruflichen Bildungsabschlüsse führt dazu, dass hierzulande unterschiedliche Stellen dafür zuständig sind. Ausführliche Informationen findest du auf dem Portal Anerkennung in Deutschland (Externer Link) . Außerdem hat das Bayerische Sozialministerium (Externer Link) eine Übersicht mit den zuständigen Ansprechpartnern in Bayern erstellt.