In Bayern ist das neue Jahr mit einer guten Nachricht für Start-ups gestartet: Nachdem der Landtag letztes Jahr den Entwurf des Zweiten Modernisierungsgesetzes Bayern beschlossen hat, gelten ab dem 1. Januar 2025 auch neue Regeln bei der Vergabe öffentlicher Aufträge – und davon dürften in Zukunft Start-ups und Land gleichermaßen profitieren.
Denn die vergaberechtlichen Wertgrenzen wurden erhöht, gleichzeitig können innovative Leistungen von Start-ups auch ohne förmliches Vergabeverfahren beauftragt werden. Die neuen Direktauftragswertgrenzen werden, befristet für 5 Jahre, unter anderem bei -Liefer-, Dienst- und freiberuflichen Leistungen auf 100.000 Euro und bei Bauleistungen auf 250.000 Euro erhöht. Mehr Informationen dazu sowie zu neuesten Änderungen beim Vergaberecht auf EU-Ebene bietet das Bayerische Wirtschaftsministerium (Externer Link) .
Weniger Bürokratie und ein breiteres Spektrum an Projekten: Mit den neuen Vergaberegeln im Unterschwellenbereich wird die Zusammenarbeit zwischen Start-ups und Freistaat Bayern künftig weiter gestärkt. Davon profitiert die ganze Region – auch weil Projekte wie die digitale Transformation von Infrastruktur und Verwaltung auf die Innovationskraft von Start-ups angewiesen sind.