Foto von einem Schreibtisch, auf dem ein Notizbuch liegt

Öffentliche Aufträge: Leichterer Zugang für Start-ups ab 2025

Ab dem 1. Januar erhöhen sich in Bayern die Direktauftragswertgrenzen. Das heißt: Die Zusammenarbeit zwischen innovativen Start-ups und öffentlichen Auftraggebern wird einfacher, auch der bürokratische Aufwand wird deutlich reduziert. Was genau hinter der neuen Regelung steckt, erfahrt ihr hier.

In Bayern ist das neue Jahr mit einer guten Nachricht für Start-ups gestartet: Nachdem der Landtag letztes Jahr den Entwurf des Zweiten Modernisierungsgesetzes Bayern beschlossen hat, gelten ab dem 1. Januar 2025 auch neue Regeln bei der Vergabe öffentlicher Aufträge – und davon dürften in Zukunft Start-ups und Land gleichermaßen profitieren. 

Denn die vergaberechtlichen Wertgrenzen wurden erhöht, gleichzeitig können innovative Leistungen von Start-ups auch ohne förmliches Vergabeverfahren beauftragt werden. Die neuen Direktauftragswertgrenzen werden, befristet für 5 Jahre, unter anderem bei -Liefer-, Dienst- und freiberuflichen Leistungen auf 100.000 Euro und bei Bauleistungen auf 250.000 Euro erhöht. Mehr Informationen dazu sowie zu neuesten Änderungen beim Vergaberecht auf EU-Ebene bietet das Bayerische Wirtschaftsministerium (Externer Link) .  

Weniger Bürokratie und ein breiteres Spektrum an Projekten: Mit den neuen Vergaberegeln im Unterschwellenbereich wird die Zusammenarbeit zwischen Start-ups und Freistaat Bayern künftig weiter gestärkt. Davon profitiert die ganze Region – auch weil Projekte wie die digitale Transformation von Infrastruktur und Verwaltung auf die Innovationskraft von Start-ups angewiesen sind.