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Nachfolgend findest du eine kurze Darstellung der für dich passenden Finanzierungsmöglichkeiten. Benötigst du weitere Unterstützung, kannst du dich auch an den Gründerlotsen Bayern (Externer Link) wenden.
Eine detaillierte Übersicht zu allen bundesweiten Fördermöglichkeiten findest du zudem über die Förderdatenbank (Externer Link) des Bundes.
Business Angels
Business Angels sind private Investoren, die in Start-ups investieren. Meist investieren sie in sehr frühen Phasen in wachstumsstarke, innovative Unternehmen und sind eine Vorstufe zu einem klassischen Venture-Capital-Investor. Idealerweise erfolgt so eine Finanzierung bereits in der gleichen Form wie die spätere Venture-Capital-Finanzierung: Der Business Angel kauft Anteile an der Firma. Bis zu einem angestrebten „Exit“ (zum Beispiel Verkauf des Start-ups an ein anderes Unternehmen) bekommt er kein Geld ausgezahlt. Ist der Wert der Firma gestiegen und gelingt der Exit, verkauft der Business Angel mit allen anderen Anteilseignern (Gründer, weitere Investoren) seine Anteile. Er erhält dann – hoffentlich – mehr als sein investiertes Geld zurück. Aufgrund des hohen Risikos erwartet er eine sehr hohe Rendite (mindestens zweistelliger Prozentbereich).
BayStartUP ist eine der wichtigsten Anlaufstellen für Start-ups auf Kapitalsuche und unterstützt Start-ups vom Businessplanning über den Aufbau ihres Unternehmens bis in die ersten Finanzierungsrunden. Mit rund 300 aktiven Business Angels, 100 institutionellen Investoren und öffentlichen Fördermittelgebern ist das BayStartUP Investoren-Netzwerk eines der größten in Deutschland und Europa. BayStartUP bringt dich gezielt mit passenden Investoren zusammen, dabei bereiten Coaches dich und dein Team intensiv auf eine mögliche Finanzierungsrunde vor.
Ein Verzeichnis verschiedener Business Angel-Vereinigungen findest du auf der Homepage des Business Angel Netzwerks Deutschland (BAND).
Crowdfunding
Beim Crowdfunding ruft eine Crowdfunding-Plattform über Social-Media-Kanäle zur Finanzierung von Projekten, Immobilien oder auch Start-ups auf. Die Plattform gibt die Verträge vor, bewirbt die jeweilige Finanzierung in ihrem Netzwerk und erhält dafür eine Gebühr. Die Kapitalgeber sind dann in der Regel eine Vielzahl von Personen, die meist kleine oder Kleinstbeträge koordiniert investieren und so gemeinsam als „Crowd“ die benötigte Summe aufbringen.
Der Bundesverband Crowdfunding ist die zentrale Interessensvertretung und Netzwerk der gewerblichen Crowdfunding-Plattformen in Deutschland.
Darlehen
Darlehen nimmst du bei deiner Hausbank auf. Mit ihr vereinbarst du eine feste Laufzeit, während der du das geliehene Geld mit Zinsen zurückzahlst. Wie viel du letztendlich der Bank zahlst, hängt also von der Höhe des Darlehens ab. Um ein Darlehen zu bekommen, musst du gewisse Sicherheiten (wie Vermögenswerte) zur Verfügung stellen können. Als Gründer haftest du dabei immer persönlich, was ebenfalls als Sicherheit gilt. Die Bank hat keine Mitspracherechte bei deinen Geschäftsentscheidungen, jedoch solltest du sie als Darlehensgeber über die Geschäftsentwicklung auf dem Laufenden halten.
Informiere dich insbesondere über Förderdarlehen und Risikoentlastungen von der LfA (Externer Link) und KfW (Externer Link) , die für die Bank das Kreditausfallrisiko reduzieren oder dir als Darlehensnehmer günstigere Konditionen als den üblichen Marktzins ermöglichen.
Mit dem Gründungs- und Wachstumskredit richtet sich die LfA Förderbank Bayern unter anderem an Gründer und Unternehmensnachfolger sowie kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen bzw. Angehörige der Freien Berufe, die weniger als 5 Jahre am Markt aktiv sind. Neben Neuerrichtungen werden auch Betriebsübernahmen und tätige Beteiligungen gefördert. Der Gründungs- und Wachstumskredit kann zur Finanzierung von Gründungsvorhaben im Voll- oder Nebenerwerb eingesetzt werden. Mit dem Kredit lassen sich bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionen und die Anschaffung von Waren finanzieren. Im Vergleich zum Marktzins bietet der GuW für Gründungsvorhaben und junge Unternehmen deutlich günstigere Konditionen. In einigen bayerischen Regionen, dem sog. GuW-Fördergebiet gibt es sogar nochmals zusätzlich vergünstigte Zinssätze. Es sind lange Darlehenslaufzeiten von bis zu 20 Jahren möglich. Bei nicht ausreichenden Sicherheiten kann die LfA durch eine anteilige Haftungsfreistellung den Kreditzugang ermöglichen. Alternativ und bei Darlehen über 2 Mio. EUR kann bei nicht ausreichender Absicherung eine Bürgschaft der LfA bzw. der Bürgschaftsbank Bayern GmbH in Betracht kommen.
Wenn du ein gewerbliches Unternehmen oder eine freiberufliche Existenz gründest oder gegründet hast (Voll- oder Nebenerwerb), dann solltest du dich auch über den LfA Universalkredit informieren. Mit ihm kannst du Investitionen finanzieren, die Anschaffung eines Warenlagers sowie den allgemeinen Betriebsmittelbedarf. Die Zinsen für den Universalkredit liegen im unteren Bereich der marktüblichen Sätze. Du kannst ihn ergänzend oder als Alternative zum Startkredit beantragen, auch wenn es bei deinem Vorhaben um eine Unternehmensübernahme geht. Die Darlehensbeträge liegen zwischen 25.000 und 10 Millionen Euro. Bei nicht ausreichenden Sicherheiten kann die LfA durch Haftungsfreistellungen den Kreditzugang erleichtern. Alternativ und bei Darlehen über 2 Millionen Euro kann bei nicht ausreichender Absicherung eine Bürgschaft der LfA bzw. der Bürgschaftsbank Bayern GmbH beantragt werden.
Der Innovationskredit 4.0 richtet sich an Start-ups, kleine und mittlere Unternehmen sowie freiberuflich Tätige. Förderfähig sind Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben. Der Finanzierungsbedarf von Unternehmen, die ein Innovationskriterium erfüllen (schnelles Wachstum, hohe F&E-/Innovationskosten, Innovationsförderung, Venture Capital) kann sogar vorhabensunabhängig gefördert werden. Neben attraktiven Zinssätzen bietet der Innovationskredit 4.0 einen Tilgungszuschuss von 1 Prozent des Darlehensbetrags. Darlehenslaufzeit und Zinsfestschreibung kannst du auf bis zu 10 Jahre wählen. Bei nicht ausreichenden Sicherheiten kann die LfA durch Haftungsfreistellungen den Kreditzugang erleichtern. Alternativ und bei Darlehen über 5 Millionen Euro kann bei nicht ausreichender Absicherung eine Bürgschaft der LfA bzw. der Bürgschaftsbank Bayern GmbH beantragt werden.
Mit dem ERP-Gründerkredit – StartGeld der KfW erhältst du einen Kredit von bis zu 100.000 Euro, um dein Unternehmen einzurichten und zu betreiben. Das Besondere: Da die KfW 80 Prozent des Kreditausfallrisikos deiner Bank übernimmt, erhältst du den Kredit in der Regel umso leichter. Der ERP-Gründerkredit – StartGeld eignet sich auch für Selbstständige im vorläufigen Nebenerwerb.
Mit dem KfW-Darlehen ERP-Kapital für Gründung erhältst du bis zu drei Jahre nach Gründung deines Unternehmens einen Kredit in Höhe von bis zu 500.000 Euro. Hierbei können bis zu 50 Prozent deines gesamten Investitionsbedarfs teilfinanziert werden, du benötigst dafür allerdings mindestens 10 Prozent Eigenkapital. Sicherheiten sind hier nicht erforderlich. Die KfW bietet sieben tilgungsfreie Jahre.
Der ERP-Förderkredit KMU richtet sich an Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten sowie höchstens 50 Millionen Euro Jahresumsatz. Gefördert werden Unternehmensgründung, - nachfolge und – beteiligung, Anschaffungen wie Anlagen und Maschinen, laufende Kosten, sowie Material- und Warenlager. Du kannst bis zu 25 Millionen Euro Kredit erhalten und als Unternehmen bis zu fünf Jahren profitierst du von einem besonders günstigen Zinssatz.
Mezzanine
Diese Form der Finanzierung hat einerseits Ausprägungen der Eigenkapital-Finanzierungen (d. h. die Beteiligung des Investors an Wertsteigerungen) und andererseits Komponenten einer Fremdkapital-Finanzierung (Darlehen). Die Mezzanine-Finanzierung wird wie das Darlehen in einem vereinbarten Zeitraum zurückgezahlt. Die Kosten für das Geld sind üblicherweise eine Mischung aus fest vereinbarten Zinszahlungen und einer variablen Komponente, die z. B. gewinnabhängig ausgezahlt wird. Der Kapitalgeber hat in der Regel wenige bis keine Mitspracherechte, du triffst also grundsätzlich Entscheidungen im Unternehmen weiterhin alleine.
Die BayBG investiert in Existenzgründungen, die in Bayern ein Unternehmen aufbauen oder übernehmen wollen. Die Gründung bzw. Übernahme darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen. In der Regel erfolgt das BayBG-Engagement in Form einer typisch stillen Beteiligung zur Mitfinanzierung des Investitions- und Betriebsmittelbedarfs. Die Laufzeit beträgt zehn Jahre.
Im VC-Bereich engagiert sich die BayBG Bayerische Beteiligungsgesellschaft branchenübergreifend als Lead- oder Co-Investor an wachstums- und technologieorientierten Start-ups. Dein Unternehmen sollte schon erste Umsätze realisieren und auf einem skalierbaren Geschäftsmodell basieren.
Venture Capital
Venture-Capital-Investoren (oder Venture-Capital-Geber) erwerben mit ihrer Investition Anteile an deinem Unternehmen – allerdings nur auf Zeit. Mit dem Geld soll eine starke Wertsteigerung des Unternehmens erreicht werden, sodass das Unternehmen ein paar Jahre später mit einer hohen Rendite für alle Anteilseigner (Gründer und Investoren) an ein anderes Unternehmen verkauft werden kann. Je größer das Wachstum deines Start-ups ist, umso eher kann als Exit auch ein Börsengang (Initial Public Offering, IPO) angestrebt werden.
Während die Venture-Capital-Investoren bei dir investiert sind, zahlst du ihnen keine Beträge zurück. Venture-Capital-Geber sind Mitgesellschafter und haben zum Teil umfassende Mitsprache- und Kontrollrechte.
Bayern Kapital ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der LfA Förderbank Bayern und investiert Venture Capital ausschließlich in Unternehmen mit einem Standort in Bayern. Der Seedfonds Bayern stellt in der Regel gemeinsam mit unabhängigen privaten Investoren bis zu zwei Jahre nach der Gründung deines Unternehmens Beteiligungskapital zur Verfügung und zielt darauf ab, die Finanzierung deines Unternehmensaufbaus zu gewährleisten.
Der Bayern Kapital Innovationsfonds (BKI) stellt in Kooperation mit einem unabhängigen privaten Investor jungen bayerischen Technologieunternehmen Beteiligungskapital zur Mitfinanzierung von Innovationsvorhaben (Betriebsmittel und Investitionen) in verschiedenen Unternehmensphasen zur Verfügung. Die Auswahl des Privatinvestor liegt bei dir als Beteiligungsnehmer.
Der Bayern Kapital Innovationsfonds EFRE (BKE) wird von der Europäischen Union aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert. Der BKE finanziert innovative Technologieunternehmen, die ihren Standort außerhalb des Großraums München in Bayern haben und mit dem Beteiligungskapital des Innnovationsfonds EFRE die Entwicklung von neuen Produkten und Produktionsverfahren und deren Markteinführung sowie -durchdringung realisieren wollen. Die Beteiligung erfolgt ausschließlich in Kooperation mit mindestens einem unabhängigen Privatinvestor, die Auswahl des Investors liegt bei dir als Beteiligungsnehmer.
Der Wachstumsfonds Bayern von Bayern Kapital stellt in Kooperation mit einem oder mehreren unabhängigen privaten Investoren technologieorientierten jungen, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Bayern als Co-Investmentpartner Beteiligungskapital für Wachstumsfinanzierungen zur Verfügung. Innovative bayerische Start-ups können hierdurch mehr und größere Finanzierungen erhalten um weitere Wachstumsschritte in Angriff zu nehmen, wie z. B. den Eintritt in neue Absatzmärkte.
Der ScaleUp-Fonds Bayern stellt schnell wachsenden, innovationsgetriebenen High-Tech-Unternehmen mit Hauptsitz in Bayern situationsgerecht zwischen 10 und 25 Millionen Euro zur erfolgreichen Realisierung großer Finanzierungsrunden (50 Mio. € und mehr) bereit. Die Beteiligung erfolgt gemeinsam mit einem oder mehreren unabhängigen Privatinvestoren, die das Investment des ScaleUp-Fonds Bayern spiegeln. Die Auswahl des Investors liegt bei dir als Beteiligungsnehmer.
Die BayBG Bayerische Beteiligungsgesellschaft engagiert sich branchenübergreifend als Lead-Investor oder Co-Investor an wachstums- und technologieorientierten Start-ups. Dein Unternehmen sollte schon erste Umsätze realisieren und auf einem skalierbaren Geschäftsmodell basieren.
Coparion ist ein Venture Capital-Fonds für junge, deutsche Technologieunternehmen mit innovativen Produkten oder Dienstleistungen und überdurchschnittlichem Wachstumspotenzial. Coparion investiert ausschließlich gemeinsam mit privaten Investoren, die sich mindestens mit gleichem Volumen und zu wirtschaftlich gleichen Konditionen („pari passu“) an der Finanzierungsrunde beteiligen. Jeder Investor trifft seine Investmententscheidung unabhängig.
Der High-Tech Gründerfonds ist ein Investitionsfonds für technologieorientierte Start-ups in der Frühphase bis zu drei Jahren nach der Gründung. Der Fokus der Investitionen liegt auf Start-ups mit Wachstumspotential aus den Branchen Software, Medien, Internet, Hardware, Energie und Automation, Life Sciences und Chemie.
Ein Verzeichnis verschiedener VC Gesellschaften in Deutschland findest du in der Mitgliederliste des Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK).
Zuschuss
Ein Zuschuss ist eine öffentliche Förderung, die in der Regel nicht zurückgezahlt werden muss. Damit handelt es sich bei Zuschüssen um die günstigste Form der Finanzierung eines Start-ups. Es gibt Zuschüsse auf regionaler, nationaler oder internationaler Ebene für unterschiedlichste Bereiche. Es lohnt sich also, wenn du dir etwas Zeit nimmst und dir einen Überblick verschaffst. Wichtig ist vor allem, dass du dich frühzeitig über mögliche Zuschüsse informierst, da einige schon vor der Gründung beantragt werden müssen.
Start?Zuschuss! fördert technologieorientierte Unternehmensneugründungen im Bereich Digitalisierung, die ein besonders zukunftsfähiges, innovatives Geschäftsmodell haben. Das Programm richtet sich an Unternehmen, deren Gründung maximal zwei Jahre zurückliegt. Die Fördersumme beträgt 36.000 Euro, dein Unternehmen muss seinen Sitz in Bayern haben.
Der Digitalbonus unterstütz kleine und mittelständische Unternehmen in Bayern bei der digitalen Transformation. Im Mittelpunkt der Förderung stehen digitale Produkte, Prozesse und Dienstleistungen sowie die IT-Sicherheit. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Größe deines Unternehmens, die Förderung beantragst du online unter digitalbonus.bayern (Externer Link) . Dort findest du auch nähere Hinweise zum Verfahren.
Du hast ein kleines Unternehmen oder einen Handwerksbetrieb mit Sitz in Bayern, weniger als 50 Beschäftigte und möchtest eine innovative Idee verwirklichen? Mit dem Innovationsgutschein kannst du neue oder verbesserte Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen planen, entwickeln und umsetzen. Die zuwendungsfähigen Kosten dafür müssen mindestens 4.000 Euro und können maximal 80.000 Euro betragen. Achtung: da die Fördersummen je nach der Region in Bayern, dem Unternehmen und dem Vorhaben variieren, solltest du dich vorab mit den Details des Programms auf der Seite von Bayern Innovativ (Externer Link) auseinandersetzen.
Das EXIST Gründerstipendium richtet sich an Wissenschaftler/-innen, Hochschulabsolvent/-innen und Studierende, die technologisch-innovative Vorhaben umsetzen wollen oder innovative wissensbasierte Dienstleistungen entwickeln, welche auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen. Um erfolgreich EXIST zu beantragen, darfst du dein Unternehmen noch nicht gegründet haben - das Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) setzt grundsätzlich in der Vorgründungsphase an. Die Antragstellung erfolgt in Kooperation mit einer Hochschule.
EXIST Forschungstransfer Phase I richtet sich an Forscherteams an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Gefördert wird die Durchführung von Entwicklungsarbeiten zum Nachweis der technischen Realisierbarkeit, die Entwicklung von Prototypen, die Ausarbeitung des Businessplans sowie schließlich die Gründung des Unternehmens. Hiermit sollen Forschungsergebnisse, die das Potenzial besitzen, Grundlage einer Unternehmensgründung zu sein, weiterentwickelt werden.
EXIST Forschungstransfer Phase II fördert die Durchführung weiterer Entwicklungsarbeiten, Maßnahmen zur Aufnahme deiner Geschäftstätigkeit sowie die Schaffung der Voraussetzungen für eine externe Unternehmensfinanzierung. Für Phase II können sich kleine technologieorientierte Kapitalgesellschaften mit einer Stammeinlage von mind. 25.000 Euro bewerben, die im Verlauf von EXIST Förderphase I gegründet wurden, wobei die wesentlichen Wissensträger aus Förderphase I ihr Wissen und ihre Arbeitskraft in das neue Unternehmen einbringen und zumindest durch eine Person in der Geschäftsführung vertreten sein müssen. Deutlich mehr als 50 % der Geschäftsanteile müssen sich im Eigentum der im Unternehmen tätigen Gründer/-innen befinden.
Ziel von BayTOU ist es, Firmengründungen in zukunftsträchtigen Technologiebereichen anzuregen und neugegründete Firmen zu stärken. Der Freistaat Bayern unterstützt damit Vorhaben der experimentellen Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und technischer Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Gründung von technologieorientierten Unternehmen stehen. Darüber hinaus ist die Erstellung eines technologischen Konzepts für eine Unternehmensgründung (Vorentwicklung) förderfähig. Die Beantragung erfolgt über den Projektträger Bayern.
Das FLÜGGE-Programm richtet sich an Studierende, Hochschulabsolventinnen und -absolventen sowie Hochschulmitarbeiterinnen und -mitarbeiter an bayerischen staatlichen Hochschulen, die eine innovative Geschäftsidee aus dem Produktions- und Dienstleistungsbereich mit deutlich erkennbarem Marktvolumen in einem eigenen Unternehmen umsetzen wollen. Bewerberinnen und Bewerber können Teams oder Einzelpersonen sein. Die Umsetzung der innovativen Geschäftsidee muss in einem aussagekräftigen, erfolgversprechenden und mit Meilensteinen versehenen Geschäftsplan ausgearbeitet sein. Das Gründungsvorhaben muss von einer Hochschullehrerin oder einem Hochschullehrer („Mentor“) sowie Experten aus der Praxis („Coaches“) und einem Gründungsnetzwerk unterstützt werden. Das Vorhaben muss sich in der Vorgründungsphase befinden und eine Unternehmensgründung muss während oder nach Ende der Förderung beabsichtigt sein.
Das Bayerische Regionale Förderprogramm fördert Investitionen in materielle oder immaterielle Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens. Es richtet sich an Unternehmen vor allem in wirtschaftlich schwächeren Gebieten, im ländlichen Raum und in Gebieten mit besonderer Arbeitsmarktproblematik. Deinen Förderantrag reichst du bei der Regierung ein, in deren Bezirk dein Vorhaben durchgeführt werden soll. Hier solltest du vor Antragstellung auch Kontakt für ein Beratungsgespräch aufnehmen.
Start-up International fördert innovative technologie-/digitalorientierte Start-ups, die neue Märkte erschließen wollen. Das Programm richtet sich an Unternehmen, deren Gründung nicht länger als fünf, in Ausnahmefällen acht, Jahre zurückliegt. Unterstützt wird die Erarbeitung einer Internationalisierungsstrategie sowie deren Umsetzung im Zielland. Die Fördersumme beträgt bis zu 23.000 Euro pro Zielmarkt. Förderfähig ist die Markterschließung maximal zwei neuer Länder.
Gründungswillige, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus hauptberuflich selbstständig machen wollen, können einen Gründungszuschuss bei der Agentur für Arbeit beantragen. Er kann dir bei der Deckung der Lebenshaltungskosten und zur sozialen Sicherung auf dem Weg in die Selbstständigkeit in den ersten Monaten helfen. Einen rechtlichen Anspruch auf den Gründungzuschuss gibt es nicht, deshalb solltest du dich zu seinen Konditionen (und in welcher Höhe du individuell unterstützt werden kannst) möglichst frühzeitig von der Agentur für Arbeit beraten lassen. Signalisiere deinem Sachbearbeiter oder deiner Sachbearbeiterin, dass du dich selbstständig machen möchtest. Unter anderem solltest du wissen, dass du noch einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen haben musst und eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle (zum Beispiel IHK, HWK, Bank) zu deinem Geschäftsmodell brauchst.
Mit der Forschungszulage sollen die Forschungsaktivitäten von insbesondere kleineren und mittleren Unternehmen angeregt werden. Anspruchsberechtigt sind unbeschränkt und beschränkt Steuerpflichtige, soweit sie nicht von der Besteuerung befreit sind. Die steuerliche Förderung bezieht sich auf Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in den Kategorien Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung, mit denen nach dem 1. Januar 2020 begonnen wurde. Die Förderung erfolgt in Form einer Forschungszulage und beträgt im Rahmen der eigenbetrieblichen Forschung und Entwicklung 25% für die in Forschung und Entwicklung entstandenen Personalkosten. Forschungsaufträge werden mit 15% gefördert. Die Bemessungsgrundlage der förderfähigen Aufwendungen beträgt für nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 01. Juli 2026 entstandene förderfähige Aufwendungen maximal 4.000.000 Euro. Nicht förderfähig sind Tätigkeiten, die der reinen Produktentwicklung zugeordnet werden können. Bitte prüfe, ob du dich hier von deinem Berater unterstützen lassen kannst.