Bist du interessiert an einer Gründung oder Geschäftsübernahme?
1. Ziel des Programmes
Das Vorgründungscoaching bietet Gründern und Betriebsübernehmern (kurz: Gründern) einen Zuschuss zu einem frühzeitigen professionellen Coaching. Diese Unterstützung soll dir einen erfolgreichen Markteintritt erleichtern.
Bereits vor der Gewerbeanmeldung begleitet dich ein erfahrener Berater/Coache auf dem Weg zur erfolgreichen Umsetzung deiner Geschäftsidee und unterstützet dich bei betriebswirtschaftlichen Fragen.
Wichtigste Voraussetzung: Die Beratung kann nur vor der Existenzgründung bezuschusst werden. Du darfst also noch kein Gewerbe angemeldet haben.
Hinweis: Hast du bereits gegründet, greift das Förderprogramm des Bundes „Förderung unternehmerischen Know-hows“ (Externer Link) für die Zeit nach der Gründung.
2. Wer wird gefördert?
Das Vorgründungscoaching Bayern ist ein personenbezogenes Programm. Antragsberechtigt sind
- Gründer, die ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben und hier ein Gewerbe gründen möchten,
- Gründer in Bayern, die vom bereits angemeldeten Nebenerwerb in den Haupterwerb wechseln wollen,
- Unternehmensnachfolger, die ein bereits in Bayern ansässiges Unternehmen übernehmen wollen,
- Unternehmenseinsteiger mit einer Beteiligung von mindestens 15 Prozent an einem Unternehmen mit Sitz in Bayern bei gleichzeitiger Übernahme der Geschäftsführungsbefugnis.
3. Was wird gefördert?
Gefördert werden Coachingmaßnahmen für Gründungsvorhaben oder geplante Betriebsübernahmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft sowie der Freien Berufe. Förderfähig sind Coachingmaßnahmen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen vor der geplanten Existenzgründung bzw. Betriebsübernahme. Die betriebswirtschaftliche Beratung hat im Vordergrund zu stehen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind daher u.a. Coachingleistungen, die sich auf Rechts-, Versicherungs-, Steuerfragen, gutachterliche Stellungnahmen oder die Erarbeitung von EDV-Software beziehen.
4. Wieviel wird gefördert?
Durch die Förderung können bis zu 70 Prozent der anfallenden förderfähigen Beratungskosten (Netto-Honorar) erstattet werden.
- Das förderfähige Beraterhonorar liegt bei maximal 800 Euro netto pro Tagewerk. Höchstens erhältst du einen Zuschuss von 560 Euro pro Tag.
- Es können bis zu zehn Tagewerke à acht Beraterstunden gefördert werden.
5. Wie wird gefördert?
Du musst das Coaching vor Beginn der Beratung bei der jeweils zuständigen Bewilligungsstelle (s. u.) beantragen.
Voraussetzung für die Förderung des Coachings ist ein Beratervertrag zwischen dir und einem Berater, der in der Beraterdatenbank Bayern (Externer Link) gelistet ist. Maßgabe des Beratervertrags ist ein entsprechendes Muster der Bewilligungsstellen.
Nach Abschluss des Coachings ist die Beraterrechnung vollständig zu bezahlen. Danach musst du den Erstattungsantrag bei der jeweiligen Bewilligungsstelle einreichen.
6. Deine Ansprechpartner und Bewilligungsstellen zum Vorgründungscoaching-Programm in Bayern sind:
Für Gründer im gewerblichen Bereich:
Für Gründer im Bereich des Handwerks:
Für die Antragsstellung und auch sonstigen Fragen kannst du dich natürlich an eine der oben genannten Handwerkskammern wenden.
Für Gründer in den Freien Berufen:
7. Förderrichtlinie
Die Richtlinie zum Förderprogramm findest Du unter folgendem Link (Externer Link) .